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Wirecard-Sammelklage
Die näheren Details zum Fall
Die Wirecard AG mit Sitz in Aschheim bei München ist ein 1999 gegründetes börsennotiertes Zahlungsdienstleistungsunternehmen, das u.a. Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr, das Risikomanagement sowie die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten anbot. Von September 2018 bis August 2020 war das Unternehmen Bestandteil des DAX. Die Tochtergesellschaft Wirecard Bank AG verfügt über eine deutsche Bankenlizenz. Nachdem der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young das Testat für die Bilanz verweigert hat, gestand Wirecard ein, dass über 1,9 Mrd. Aktiva in ihrer Bilanz nicht zu belegen sind. Am 15.06.2020 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Bereits in der Vergangenheit gab es diverse Berichte über Unregelmäßigkeiten, die von Wirecard stets zurückgewiesen und juristisch verfolgt wurden. Im Oktober 2019 wurde der Wirtschaftsprüfer KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt. Das Ergebnis des KPMG Berichts wurde Ende April 2020 veröffentlicht und zeigte deutliche Mängel im Geschäftsgebaren auf. Speziell im Bereich Drittpartnergeschäfte konnte KPMG keine Aussagen zu Umsatzerlösen treffen. Wirecard verschob daraufhin die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 samt bereits terminisierter Bilanzpressekonferenz, was zu einem Kursverlust der Wirecard Aktie um zunächst ca. 26% führte.
Anfang Juni 2020 erstattete die BaFin aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige. Im Zeitraum 18.06. bis 22.06.2020 gestand Wirecard letztlich ein, dass für ca. ein Viertel der Bilanzsumme (ca. 1,9 Mrd.) kein ausreichender Nachweis zur Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten besteht. Dies nachdem zuvor die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für die Bilanz 2019 das Testat versagte. Auf Basis der Aussagen eines „Kronzeugen“ ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft wegen diverser Tatvorwürfe. Am 24.08.2020 schied Wirecard aus dem DAX aus.
Die LVA24 unterstützt betroffene Aktionäre bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung nach erfolgter Prüfung. Sofern der Aktionär seine Veranlagungsentscheidung auf Basis der vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlüsse 2018 (und davor) getroffen hat, könnte ein Anspruch gegen den Wirtschaftsprüfer bestehen. Daneben prüft die LVA 24 gemeinsam mit ihren Vertragsanwälten derzeit auch ein direktes Vorgehen gegen die ehemaligen Vorstände.
Im Erfolgsfall behält sich LVA24 lediglich 40% vom Erlös ein. Sie sehen, Sie können nur gewinnen.