Jetzt erst recht! Wir sammeln weiter !
Informationen zur aktuellen Gesetzesänderung
Nach Erreichen einer geänderten Rechtslage erfolgt die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung in 3 Schritten: *
Vertrag prüfen
Ihre Vertragsunterlagen werden kostenlos und unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Sollte ein Anspruch potentiell gegeben sein, werden Sie weiter von Rechtsexperten und Juristen von kooperierenden Partnerkanzleien betreut. Die Einreichung der Vertragsunterlagen ist kostenfrei.
Recht einfordern
Nach erfolgreicher Prüfung durch spezialisierte Anwälte beauftragen Sie uns mit der Prozesskostenfinanzierung. Sie werden binnen weniger Wochen informiert, ob Ihr Fall als „Musterklage“ oder „Sammelklage“ angenommen wird. Nach Annahme werden die Anwälte aktiv und fordern Ihr Recht beim Versicherer ein. In Ausnahmefällen kann es auch zu einer Ablehnung kommen, über die wir Sie natürlich in Kenntnis setzen.
Geld zurück erhalten
Sofern spezialisierte Anwälte die von uns angestrebte Gesetzänderung durchsetzen können, erhalten Sie Ihren Mehrwert (einbezahlte Prämien inkl. Zinsen minus Rückkaufswert/Depotwert/evtl. Abzüge) ausbezahlt. Wir behalten uns lediglich, und dies nur im Erfolgsfall, 35% des Vermögensvorteils ein. Sollte der Fall eintreten, dass wir keinerlei Anspruch erwirken können, fallen für Sie natürlich auch keine Kosten an.
Das Recht darf nicht am Geld scheitern
Fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen führen zu einem unbefristeten Rücktrittsrecht! Das hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 (C-209/12) klargestellt und bindet diese auch alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Durch die Entscheidung 7 Ob 107/15h des Österreichischen Obersten Gerichtshof vom 2. September 2015 wurde dementsprechend festgestellt, dass dem Versicherungsnehmer in Folge fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen ein unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht.
Der Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag kann möglicherweise auch für Sie finanzielle Vorteile mit sich bringen, da nicht selten die Höhe des Rückkaufswertes nicht einmal die Höhe der einbezahlten Prämie erreicht.
Oftmals steht allerdings der Versicherungsnehmer als Privatperson einem übermächtigen Gegner, den Versicherungsgesellschaften, gegenüber. Viele Konsumenten scheuen daher den Gang vor Gericht, da sie entweder das Risiko nicht tragen möchten, oder die Kosten nicht vorfinanzieren können.
Die LVA24 Prozessfinanzierung GmbH übernimmt nach eingehender Prüfung der jeweiligen Fälle, für Sie als Konsument das gesamte Prozesskostenrisiko, inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und gegnerischer Kosten. Nach erfolgter Rückabwicklung erhalten Sie Ihren Mehrwert (einbezahlte Prämie inkl. Zinsen abzgl. Rückkaufswert) ausbezahlt. Die LVA24 behält sich nur im Erfolgsfall 35% des Vermögensvorteils ein.
Mögliche Erfolgschancen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen nicht am Geld scheitern! Wir vertreten Ihre Interessen und setzen den Anspruch unter Beiziehung spezialisierter und kompetenter Anwälte, mit Expertisen im Versicherungsrecht, sicher und kompetent durch.
Rückzahlungsrechner
Wieviel würde ich im Falle meines Rücktrittes von meiner Versicherung zurückbekommen?
Verschaffen Sie sich Sicherheit
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich und lassen Ihnen weitere Informationen zukommen.