Sammelklage Höchststandsgarantie
Die näheren Details zum Fall
Wiederkehrend wurden von diversen Versicherern Fondspolizzen mit Höchststandsgarantien wortreich als Garantieprodukte beworben und teilweise sogar als Tilgungsträger verkauft. Allgemein handelt es sich bei dieser Art von Produkten um Lebensversicherungen, die in diverse Fonds investieren. Durch eine sogenannte „Höchststandsgarantie“ wird dem Kunden eine gewisse Gewinnsicherung zugesagt, da die Geldanlage auf einen Wert von beispielsweise 80% des höchsten jemals erreichten Fondskurses abgesichert wird. Der Kunde muss sich demnach kaum noch Gedanken über negative Kursverläufe der Fonds machen. Bereits in der Vergangenheit legte ein großer Versicherer ca. 6,1 Millionen Euro auf den Tisch, um einen Rechtsstreit beizulegen und sich mit Anlegern, die sich bei der fondsgebundenen Lebensversicherung falsch beraten fühlten, zu vergleichen. Nunmehr haben auch andere namhafte Versicherungsunternehmen ihre Kunden dahingehend informiert, dass bei einigen fondsgebundenen Produkten die Höchststandsgarantie wegfällt. Den Kunden wird ein Umstieg auf andere Fonds ohne Garantie angeboten. Diese Kundeninformation ist deshalb so bemerkenswert, weil die Versicherungen gerade diese Produkte mit „Höchststandsgarantien“ wortreich beworben und den Kunden verkauft haben. Hintergrund für die vom jeweiligen Versicherer angestrebte Umstellung ist, dass die Garantiegeber aussteigen, weshalb die Versicherungen die „Höchststandsgarantie“ durch eine dynamische Wertsicherungsstrategie oder andere Wertsicherungsfonds, die über keine Garantien mehr verfügen, ersetzen möchten. Nach Auffassung beauftragter Rechtsanwälte denen der Sachverhalt zur Prüfung übergeben wurde, wurde hier teilweise mit Zusagen geworben, die nunmehr nicht eingehalten werden. Auch enthalten die Vertragsbedingungen Formulierungen, die für die Kunden nicht durchschaubar waren. Die LVA24 unterstützt geschädigte Versicherungsnehmer durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung nach zuvor erfolgter rechtlicher Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Unsere Sammelaktion zum Thema Höchststandsgarantie ist nicht auf einzelne Versicherungsunternehmen beschränkt. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns, auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages, 35% vom Mehrwert ein. Interessenten können sich unverbindlich und kostenlos für eine mögliche Sammelklage ab 12.04.2021 auf der LVA24 Website anmelden.
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