Flugstorno-Sammelklage
Die näheren Details zum Fall
Immer öfter müssen Kunden erleben, dass es bei schuldlos stornierten Flügen zu Problemen mit der Rückerstattung bezahlter Flugkosten kommt. Fluglinien buchen Kunden ohne Zustimmung auf alternative Flugdaten um oder bieten lediglich Gutschriften an.
Die erfolgreiche Rückerstattung bezahlter Beträge wird jedoch von Seiten der Fluglinie oft mit bewusst geschaffenen Hürden und Erschwernissen für den Kunden verbunden.
Niemand ist verpflichtet bei annullierten Flügen durch die Fluglinie anstatt der Rückzahlung einen Gutschein oder eine Umbuchung zu akzeptieren. Fluglinien müssen bei gestrichenen Flügen den vollen Ticketpreis erstatten. Dies regelt die Europäische Fluggastrechte-Verordnung.
Die LVA24 unterstützt bereits Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche durch die Übernahme einer Prozessfinanzierung. Voraussetzung ist, dass der Flug entweder im EU-Binnenland erfolgte oder durch ein europäisches Luftfahrunternehmen durchgeführt worden ist (bzw durchgeführt werden sollte). Lediglich im Erfolgsfall behalten wir uns auf Basis des Prozessfinanzierungsvertrages 20% vom Erlös ein. Sie sehen, Sie können nur gewinnen.
Aktuell finanziert die LVA24 Sammelverfahren gegen Wizzair Hungary Ltd. Die Finanzierung von weiteren Klagen auch gegen andere Fluglinien wird vorbereitet.