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Klagen wegen medizinischer Kunstfehler und Ärztehaftung
Ihr Recht soll nicht am Geld scheitern!

Schritt 1

Füllen Sie das Formular zur Klage medizinischer Kunstfehler/Ärztehaftung aus und übermitteln Sie uns sämtliche vorhandenen Unterlagen (Befunde, Diagnosen, Therapiepläne, Röntgenbilder, Aufenthaltsbestätigungen, etc.).

Schritt 2

Der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt fordert ausstehende Unterlagen an und setzt nach zuvor erfolgter Vorprüfung im Falle der Übernahme einer Prozessfinanzierung durch uns Ihre Ansprüche durch.

Schritt 3

Sie werden über den Prozessfortgang laufend informiert. Im Erfolgsfall wird die Aufteilung des zugesprochenen Geldbetrages durch den einschreitenden Rechtsanwalt zur Aufteilung gebracht.

Die näheren Details zum Fall

In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl von Arzthaftungsprozessen stark zugenommen. Bereits vor Jahren ließ der Österreichische Erfolgsautor Kurt Langbein in seinem Buch „Verschlusssache Medizin“ darauf hin, dass in Österreichs Krankenhäusern jährlich mehr als 2500 Menschen an den Folgen von behandlungsfehlern sterben, nach einem Nachtdienst Chirurgen doppelt so viele Fehler machen wie ausgeschlafen, jeder Zehnte nur deshalb im Spital landet, weil Arzneimittel falsch eingesetzt werden.

Patienten sehen sich nach ärztlichen Behandlungsfehlern in der Regel mit unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Die Herausgabe wesentlicher Unterlagen und die Geltendmachung erlittener Gesundheitsschäden aufgrund von ärztlichen Fehlbehandlungen oder mangelnder Aufklärung sind oftmals mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Jeder Fall ist individuell und anhand der vorhandenen Unterlagen zu prüfen. Nur wenn tatsächlich ein Fehler des Arztes vorliegt und dieser auch nachgewiesen werden kann, ist es ratsam seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Die erfolgreiche Geltendmachung solcher Ansprüche setzt ein schlagkräftiges Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und anerkannten medizinischen Fachexperten voraus. Mithilfe der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH werden Sie in die Lage versetzt bestehende Ansprüche, insbesondere Schmerzengeld, wirtschaftlich risikolos durchzusetzen.

Im Erfolgsfall kostet Sie unser erfolgreiches Einschreiten als Prozessfinanzierer maximal 45% des tatsächlich zugesprochenen Betrages.

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