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Allgemeine Anfragen zwecks
individueller Prozessfinanzierung

Schritt 1

Füllen Sie das Kontaktformular aus und übermitteln Sie uns kurz und aussagekräftig den Sachverhalt sowie sämtliche vorhandene Unterlagen zum Fall (zB Gutachten, Verträge, diverse Aufzeichnungen, etc.). Dies kann idealerweise auch durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.

Schritt 2

Nach erfolgter interner Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob wir diesen Fall auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages als Prozessfinanzierer übernehmen.

Schritt 3

Sie werden über den Prozessfortgang laufend informiert. Im Erfolgsfall wird die Aufteilung des zugesprochenen Geldbetrages durch den einschreitenden Rechtsanwalt zur Aufteilung gebracht.

LVA24 ist Mitglied einer wirtschaftlich erfolgreichen Konzerngruppe und kann als solches unabhängig und wirksam die Finanzierung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicherstellen.

Die LVA24 hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.

Bei Fällen, mit geringerer Schadenshöhe aber ähnlichem Sachverhalt haben sich Sammelklagen als effektives Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen erwiesen.

LVA24 übernimmt jedoch auch die Einzelfinanzierung individueller Ansprüche nach gesonderter Prüfung im Rahmen von Gerichtsprozessen. Dies erfolgt auf Basis eines individuell zu vereinbarenden Prozessfinanzierungsvertrages.

Langjährige Erfahrung und professionelles Know-How zeichnen den Stil der LVA24 aus. Das Expertennetzwerk der LVA24 umfasst u.a. die Bereiche Recht, Finanzen, Wirtschaft, Bauwesen oder Medizin und schafft damit eine hochwertige Wissensbasis für eine erfolgreiche Abwicklung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

LVA24 kümmert sich um die administrative Abwicklung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens oder Anwälten, die über entsprechende Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet verfügen.

Voraussetzung für eine Einzelfinanzierung ist das Erreichen einer Wertgrenze in Form einer Schadensumme von zumindest EUR 50.000, -. Nach eingehender Prüfung übernimmt die LVA24 als Prozessfinanzierer das gesamte Prozesskostenrisiko inklusive Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachten- und gegnerischer Kosten.

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